Alle für einen: Luftansicht einer einzelnen Person, steht in der Mitte einer Menschenmenge die ein herz formt
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Werden auch Sie Mitglied im größten Sozialverband in ganz Deutschland! Für nur 72 Euro im Jahr kann jeder bei uns Mitglied werden. Die VdK-Erstberatung ist hierbei jedoch auch für Nicht-Mitglieder erst einmal kostenlos.

So helfen wir im Sozialrecht

Unsere Externer Link:Beratung im Sozialrecht ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Steht ein Widerspruchs- oder Klageverfahren an, kann sich das ändern: Externer Link:Mögliche Kosten werden zunächst von Ihrem VdK-Juristen individuell ermittelt und es wird geprüft, ob eine kostensenkende Hilfsbedürftigkeit besteht. Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten. 

Unsere Mitgliedsbeiträge

Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr
Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder**: 36,00 € pro Jahr
Jungmitglieder (bis 35 Jahre): 36,00 € pro Jahr
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel: 36,00 € pro Jahr
[Nachweis erforderlich]
weitere Kinder**: 18,00 € pro Jahr
Familie*** (Ehepartner und Kind(er)): 126,00 € pro Jahr

Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.

** Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
*** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.

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Beratungen und Angebote

Gut zu wissen

Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig. Externer Link:Weitere Informationen zur Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages finden Sie hier.

Beratung im Sozialrecht

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen. Nutzen Sie am besten die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden oder schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige VdK-Beratungsstelle. Wir rufen Sie gerne zurück.

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